Dienstag, 24. Mai 2016

Warnung vor irreführenden Schreiben der „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“

Mitteilung der DGUV - Deutsche gesetzliche Unfallversicherung. 

Immer mehr Mitgliedsunternehmen der gewerblichen Berufsgenossenschaften erhalten von einer sog. „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ im Auftrag der AuA24, Südportal 3, 22848 Norderstedt (auf dem Briefbogen der Delphin Consulting UG& Co. KG) unaufgeforderte Schreiben, in denen Betriebsbesichtigungen angekündigt werden und sie zur Vorbereitung eines Telefonberatungsgesprächen mit einem Sicherheitsinspektor dieser Agentur - innerhalb einer Frist von 7 Tagen - zur Erteilung von detaillierten gesetzlichen Informationen aufgefordert werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. warnt vor diesen irreführenden Schreiben. Diese an die Mitgliedsunternehmen gerichteten Schreiben mit dem Betreff „Ankündigung einer Betriebsbesichtigung“ erwecken den fälschlichen Eindruck, die Agentur werde im Namen bzw. im Auftrag der Berufsgenossenschaft tätig. Dies entspricht nicht den Tatsachen!
Es handelt sich bei vorgenannter Agentur lediglich um ein privates Unternehmen, welches weder von den gewerblichen Berufsgenossenschaften oder der DGUV beauftragt wurde und / oder sonst wie im Zusammenhang mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Durch dieses Schreiben entsteht keine Verpflichtung zum Handeln gegenüber dieser Agentur. Eine Reaktion auf diese Schreiben ist nicht erforderlich!
Der DGUV wurden bereits mehrere gleichlautende Schreiben dieser „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ in nachfolgender Form zur Kenntnis gebracht:

Montag, 23. Mai 2016

Sommerhitze im Büro: Hinweise und Tipps



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Sommerhitze im Büro: Hinweise und Tipps

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Dortmund - Nicht mehr lange ist es hin, dann stehen die Sommermonate vor der Tür, und die nächste Hitzewelle kommt bestimmt. Nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung müssen auch im Sommerfall bei der Arbeit Schutzmaßnahmen ergriffen werden - aber wie? Mit dem neuen Faltblatt informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf wenigen Seiten über Maßnahmen, die Arbeitnehmern und -gebern helfen, die Arbeit in der Sommerhitze erträglich zu gestalten.

Denn ab 26°C Raumtemperatur sollten, spätestens aber ab 30°C müssen Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden. Ab 35°C Innentemperatur gilt ein Raum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet, es sei denn es werden Maßnahmen wie bei Hitzearbeit ergriffen. Unter diesem kritischen Wert jedoch können bereits lockere Kleidung und ausreichend Flüssigkeit Linderung verschaffen. Auch die konsequente Nutzung der Sonnenschutzeinrichtungen und sinnvolles Lüften - am besten vor 10 Uhr morgens - sind unerlässlich und für jeden Beschäftigten einfach umzusetzen. Arbeitgeber können den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter erleichtern, indem sie beispielsweise von Gleitzeitregelungen Gebrauch machen. So kann die Arbeit auf Zeiten gelegt werden, zu denen die Innentemperatur angenehmer ist.

Das Faltblatt "Sommerhitze im Büro - Hinweise und Tipps für die heißen Tage" informiert außerdem über die relevanten Rechtsgrundlagen und gibt eine Übersicht über weitere Informationsquellen. So bietet die BAuA auf wenigen, übersichtlichen Seiten einen umfassenden Überblick, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der sommerlichen Hitze am Arbeitsplatz umgehen können und sollten.

Das neue Faltblatt gibt es im Internetangebot der BAuA hier.