Dienstag, 3. November 2015

Elektronischer Leitfaden zum Management von Stress und psychosozialen Risiken

Die Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat einen elekrtonischen Leitfaden zum Stressmanagment vorgestellt.
 
Der elektronische Leitfaden zum Management von Stress und psychosozialen Risiken ist in nationalen Versionen erhältlich. Er enthält Informationen über arbeitsbedingten Stress und psychosoziale Risiken. Ziel ist es, das Bewusstsein und das Verständnis für dieses Thema zu stärken und die Bewältigung der damit verbundenen Probleme zu fördern.
Der elektronische Leitfaden richtet sich an Arbeitgeber und Menschen, die in kleinen Unternehmen arbeiten, die sich erstmalig mit psychosozialen Risiken bei der Arbeit auseinandersetzen und hierfür Leitlinien für die ersten Schritte benötigen. Im Detail enthält der Leitfaden unter anderem:
  • einfache Erklärungen von arbeitsbedingtem Stress und psychosozialen Risiken
  • Auswirkungen auf das Unternehmen und die Arbeitnehmer
  • praktische Beispiele, wie psychosoziale Risiken verhindert und bewältigt werden können
  • Hinweise auf nationale Rechtsvorschriften
  • Informationen zu nationalen Ressourcen und praktischen Tools

Donnerstag, 29. Oktober 2015

Mensch und Maschine in der Industrie 4.0



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

BAuA zeigt die Arbeitswelt von morgen
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Mensch und Maschine in der Industrie 4.0

Dortmund - Ambient Intelligence (AmI) ist nicht etwa ein Ausdruck jüngster Science Fiction-Literatur, sondern beschreibt einen der vorrangigen Forschungsschwerpunkte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dabei untersucht die BAuA Technologieentwicklungen, bei denen sich Produkte und Umgebungen adaptiv und (weitgehend) autonom an die Nutzer anpassen. Individualisierte Mensch-Roboter-Kollaborationen ermöglichen eine flexibel gestaltbare Aufgabenteilung zwischen Mensch und Roboter. Mithilfe digitaler Menschmodelle kann beispielsweise die ergonomische Gestaltung des einzelnen Arbeitsplatzes verbessert werden.  

Auf der Arbeitsschutzmesse A+A in Düsseldorf können sich Besucher vom 27. bis zum 30. Oktober 2015 am Stand der BAuA, E 52 in Halle 10, über diese Techniken informieren.

In der Industrie 4.0 werden digitale Steuerungssysteme immer häufiger verwendet. Sie greifen in Arbeits- und Produktionsprozesse ein und schaffen so ein engeres Arbeitsverhältnis zwischen Mensch und Maschine. Unter dem Thema "Mensch-Roboter-Kollaborationen im demografischen Wandel und der Industrie 4.0" stellt die BAuA in Düsseldorf verschiedene Forschungsansätze zur Aufgabenteilung zwischen Mensch und Roboter vor. Die Echtzeitfähigkeit und die zunehmende Vernetzung von Sensorik und Aktorik (Bewegungserzeugung) ermöglichen eine möglichst dynamische und adaptive Unterstützung von Arbeitsprozessen. Die BAuA-Experten ermitteln sowohl die Chancen als auch die Risiken von Mensch-Roboter-Teams mit dem Ziel, die Arbeit auch in Zukunft menschengerecht zu gestalten. Ein Forschungsschwerpunkt der BAuA-Experten liegt auf der digitalen Ergonomie. Mithilfe rechnerunterstützter Bewegungs- und Haltungserfassung können digitale Menschmodelle erstellt werden, die der individuellen ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes dienen. Digitale Menschmodelle ermöglichen somit eine sozio-technische Arbeitsgestaltung, die die individuellen Voraussetzungen und Ansprüche des Einzelnen optimal berücksichtigt. Am Stand der BAuA können sich die Messegäste über diese Techniken informieren. Das BAuA-Expertenteam steht beratend zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.baua.de/industrie40.
   
Einen spannenden Einblick in historische, aktuelle und zukünftige Roboterwelten gibt es ab dem 21. November 2015 in der Sonderausstellung "Die Roboter. Eine Ausstellung zum Verhältnis von Mensch und Maschine" in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund: www.dasa-dortmund.de/sonderausstellungen.

Donnerstag, 17. September 2015

Beschäftige geben bei Führungsverhalten und Betriebsklima 3+

Umfrage zeigt Nachholbedarf bei Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Pressemitteilung der DGUV

Die Beschäftigten in Deutschland geben ihren Arbeitgebern im Durchschnitt eine 3+ für so genannte softe Faktoren bei der Arbeit wie Führungsverhalten und Betriebsklima. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ziel der Umfrage war es, mehr über die Wichtigkeit und das Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt zu erfahren. Eines der Ergebnisse: Nicht wenige Beschäftigte arbeiten in Betrieben, in denen es an einer expliziten Strategie für die Prävention von Unfällen und Gesundheitsgefahren mangelt.

Weiter lesen? Link zur Pressemitteilung

Dienstag, 2. Juni 2015

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.



Der lange Titel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)“

Der Titel lässt schon erahnen um was es geht, es geht also nicht nur um überwachungsbedürftige Anlagen sondern um alle Arbeitsmittel, dazu gehören auch Maßbänder, Kugelschreiber, Schraubenzieher, Telefone, Locher, Eiskratzer, Taschenlampen, Pannenwesten, etc. alles Produkte die man so vielleicht nicht gleich im Focus hatte wenn man an die Betriebssicherheitsverordnung denkt.


Hier ein kurzer Textauszug:

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
(1) Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch
1. die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung,
2. die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie
3. die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

§ 2Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
(2) Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen

§ 3Gefährdungsbeurteilung
(1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
(2) In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von
1. den Arbeitsmitteln selbst,
2. der Arbeitsumgebung und
3. den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:
1. die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,
2. die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe,
3. die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten,

§ 4Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber
1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,
2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und
3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.

§ 5Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen
1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein,
2. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und
3. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen,
so dass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird. Kann durch Maß-nahmen nach den Sätzen 1 und 2 die Sicherheit und Gesundheit nicht gewährleistet werden, so hat der Arbeitgeber andere geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Gefährdung so weit wie möglich zu reduzieren.
(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen.
(3) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten.
(4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat.


Dienstag, 26. Mai 2015

Stress-Selbsttests für Führungskräfte aller Branchen



Wenn Führungskräfte die Fragen des "Stress-Check", des "Burnout-Test" und des "Selbsttest Führung" beantworten, zeigt die Auswertung, ob sie selbst unter Stress stehen, Burnout gefährdet sind und ob sie gesunde Führung in ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen. Die Tests wurden von der VBG im Rahmen des Projekts CConsult erarbeitet.
 

Zu den Stress-Checks der VBG (Rubrik: Selbsttest)

Montag, 11. Mai 2015

Neues aus der Arbeitswelt – Broschüre im handlichen Format



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

18/15 vom 7. Mai 2015

Arbeitswelt im Wandel 2015 erschienen

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Neues aus der Arbeitswelt – Broschüre im handlichen Format

Dortmund – "Arbeitswelt im Wandel" ist eine jährlich erscheinende Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Mit ihrem kompakten Format und ihren anschaulichen Grafiken zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit richtet sie sich gleichermaßen an Praktiker des Arbeitsschutzes sowie die interessierte Öffentlichkeit. Basierend auf dem Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013" (SuGA 2013) verdeutlicht die Broschüre anschaulich anhand verschiedener Grafiken Themen wie Erwerbstätigkeit, Arbeitsbedingungen oder den demografischen Wandel einfach und verständlich. In vielen Fällen werden die Statistiken nach Geschlecht unterteilt, an anderer Stelle nach Berufsgruppe oder Alter der Beschäftigten.

Unter anderem wirft die Broschüre Schlaglichter auf die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Dargestellt sind die Rahmenbedingungen, die unter anderem durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgegeben werden, und die neuesten Zahlen zum Stand der Umsetzung. Ein Ergebnis ist, dass viele Maßgaben in Betrieben ab einer Größe von über 50 Beschäftigten bereits in weiten Teilen umgesetzt sind. In kleineren Betrieben gibt es jedoch durchaus Verbesserungspotenzial. Zudem ist deutlich mehr als die Hälfte (57,8 Prozent) der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner über 60 Jahre alt. Somit steht den Betrieben in naher Zukunft ein Mangel an diesen Spezialkräften bevor. Dabei ist gerade die arbeitsmedizinische Expertise gefragt, wenn es darum geht, die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten.

Andere Zahlen aus der Arbeitswelt zeichnen jedoch ein deutlich positiveres Bild. So gab es 2013 mit 606 tödlichen Unfällen einen Rekordtiefstand. Auch die Unfallquoten verharren mit 23,9 je 1.000 Vollarbeiter für die Arbeitsunfälle und 3,85 je 1.000 Versicherungsverhältnisse für die Wegeunfälle auf niedrigem Niveau.

Die Broschüre "Arbeitswelt im Wandel - Ausgabe 2015" kann im PDF-Format unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden. Direkter Link: www.baua.de/dok/6003812

Donnerstag, 7. Mai 2015

Neue Webseite von unternehmensWert:Mensch


Initiative Neue Qualität der Arbeit



Initiative Neue Qualität der Arbeit 


Die Bedürfnisse jedes einzelnen Mitarbeiters in der Arbeitsorganisation und -gestaltung zu berücksichtigen ist in einer modernen Personalpolitik unverzichtbar. Ganz in diesem Sinne unterstützt das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch kleinst-, kleine- und mittlere Unternehmen niedrigschwellig bei der Entwicklung von zukunftsfähigen und mitarbeiterorientierten Personalstrategien.

Mit einem Klick können sich seit Ende April 2015 Unternehmen, Erstberatungsstellen und Prozessberater/innen auf der neuen Webseite des Förderprogramms www.unternehmens-wert-mensch.de informieren.

Der neue Internetauftritt bietet alle relevanten Informationen auf den ersten Blick. Mehr noch: Der Bereich "Gute Praxis" wurde ausgebaut. In kurzen Erfahrungsberichten erklären Unternehmern/innen, welche Impulse die Teilnahme an unternehmensWert:Mensch gesetzt hat. Zudem wurde der Erfahrungspool des Förderprogramms durch zahlreiche Interviews mit den Experten/innen der Erstberatungsstellen erweitert. Im Juni wird die Webseite dann noch interaktiver.

Ab dann wird es möglich sein, alle Interviews und Praxisbeispiele auf einer Karte zu erforschen. Erstberatungsstellen können sich dann überdies in einem eigenen Forum zu ihrer Arbeit austauschen.